§ 1 Allgemeines
- Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen der NH-Hygiene GmbH, Stellmacherstraße 32, 26506 Norden (nachfolgend Verkäufer genannt) und dem gewerblich handelnden Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
- Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge, die zwischen dem Verkäufer und dem Kunden geschlossen werden, sofern sich diese auf die fortgesetzte Lieferung von Verbrauchsmaterialien beziehen.
- Der Verkäufer bietet seine Leistungen ausschließlich gewerblich handelnden Kunden an. Kunden im diesem Sinne ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese AGB gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer gemäß der oben genannten Definition sind.
§ 2 Angebote, Leistungen und Vertragsabschluss
- Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer, also an eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung sind die Angaben des Verkäufers maßgebend.
- Teillieferungen sind zulässig. soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese erkennbar nicht zumutbar sind.
- Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Verkäufer behält sich vor, die angebotenen Waren in technisch verbessertem oder in verändertem Design zu liefern.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise gelten ab Werk exklusive Verpackung und sonstiger Versand- und Transponspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn der Verkäufer kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist.
- Ab einem Nettoauftragswert in Höhe von 550,00 € erfolgt die Lieferung frei Haus.
- Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Der Verkäufer ist berechtigt, seine geschuldete Leistung erst nach Zahlungseingang des gesamten Rechnungsbetrages zu erbringen (Vorkasse).
- Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verlangt.
§ 4 Lieferfrist
- Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer von der rechtzeitigen Selbstbelieferung abhängig. Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so ist er zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde dann nicht zu.
- Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und der Verkäufer dies nicht zu vertretet hat. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen Sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.
§ 5 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur oder Frachtführer übergeben hat, oder, sollte der Kunde die Ware bei dem Verkäufer abholen, mit der Übergabe an diesen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
- Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.
- Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegen den Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an den Verkäufer in Höhe des mit dem Verkäufer vereinbaren Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon. ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt von dieser Ermächtigung unberührt. Der Verkäufer wird die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
- Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag des Verkäufers. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Verkäufers an der umgebildeten Sache fort. Der Verkäufer verpflichtet sich, die diesem zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 7 Gewährleistung
- Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von einer Woche ab Lieferung der Ware in Textform dem Verkäufer gegenüber anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches gilt § 377 HGB uneingeschränkt.
- Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt. Für alle Waren gelten unabhängig davon ergänzend Garantiebestimmungen, soweit die Waren mit solchen vom Hersteller versehen worden sind.
- Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrags verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben.
- Als Beschaffenheit der Sache gelten nur die Angaben des Verkäufers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
§ 8 Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften.
§ 9 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers
§ 10 Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, welches für den Sitz des Verkäufers zuständig ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.
§ 11 Ausschluss des UN-Kaufrechts
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.